FAQ*
Erstattung
Erstattung mit Vorleistung der Gesetzlichen Kasse 100%
Erstattung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Kasse 60%
Bei der ambulanten Zusatzversicherung nach 182 reichen Sie das kassenbestätigte Duplikat der Arztrechnung ein und erhalten die Differenzkosten erstattet. Leistungen, die die GKV nicht erstattet werden dabei im Tarif 182 zu 60% des Rechnungsbetrages bezahlt. Da diese Tarife keine Hilfsmittel erstatten, empfehlen wir zusätzlich den Tarif 282 (insbesondere wegen der Sehhilfen) hinzu zu nehmen.
Gebührenordnung Keine Beschränkung auf die Gebührenordnung.
Selbstbehalt Jährlicher Selbstbehalt 75 EUR

*Angaben unverbindlich

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