Es werden bei Behandlung als
Privatpatient die nach Vorleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland
verbleibenden Kosten für ambulante Heilbehandlung –
ausgenommen Aufwendungen für Hilfsmittel,
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie im
Tarif 183 Aufwendungen für Behandlungen durch
Heilpraktiker – mit 100 % erstattet.
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