Ärztliche Leistungen
100 Prozent der gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen (Chefarztbehandlung) einschließlich Operationen, Operationsnebenkosten, Visiten, Sonderleistungen.
Unterbringung
100 Prozent der gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.Vorstationäre Behandlung
100 Prozent für die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen, längstens für drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung
Nachstationäre Behandlung
100 Prozent für die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen, für sieben Behandlungstage innerhalb von vierzehn Tagen nach Beendigung der stationären Behandlung