| FAQ* | ![]() |
| Was beinhaltet diese Versicherung genau? | Diese Zahn-Zusatzversicherung hat klar definierte Leistungen. | |
| Wann ist ein zahnärztlicher Befund erforderlich? | Bei Personen ab Alter 50 für den Abschluss von Zahnzusatztarifen bei der ARAG Krankenversicherung ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht erforderlich. | |
| Kann ich einen Antrag stellen, wenn ein Zahn fehlt? | Ja. Annahme bei fehlenden Zähne: Nur zwei Zahnfragen zu begonnenen/angeratenen Maßnahmen und fehlenden/prothetisch ersetzten Zähnen. Es sind bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne versicherbar. Keine Unterscheidung mehr zwischen fehlenden und prothetisch ersetzten Zähnen. Bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne gegen Risikozuschlag von zukünftig jeweils 20% anstelle von bisher 10% versicherbar; alternativ auch mit Leistungsausschluss versicherbar |