FAQ*
Was beinhaltet diese Versicherung genau?Diese Zahn-Zusatzversicherung hat klar definierte Leistungen.
   
Wann ist ein zahnärztlicher Befund erforderlich?

Bei Personen ab Alter 50 für den Abschluss von Zahnzusatztarifen bei der ARAG Krankenversicherung ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht erforderlich.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ein Zahn fehlt?Ja. Annahme bei fehlenden Zähne:
Nur zwei Zahnfragen zu begonnenen/angeratenen Maßnahmen und fehlenden/prothetisch ersetzten Zähnen.
Es sind bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne versicherbar.
Keine Unterscheidung mehr zwischen fehlenden und prothetisch ersetzten Zähnen.
Bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne gegen Risikozuschlag von zukünftig jeweils 20% anstelle von bisher 10% versicherbar; alternativ auch mit Leistungsausschluss versicherbar

*Angaben unverbindlich

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