| FAQ* | ![]() |
| Was beinhaltet diese Versicherung genau? | Diese Zahn-Zusatzversicherung hat klar definierte Leistungen. Sie finden diese, wenn Sie weiter gehen. | |
| Wann ist ein zahnärztlicher Befund erforderlich? | Bei Personen ab Alter 50 für den Abschluss von Zahnzusatztarifen bei der ARAG Krankenversicherung ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht erforderlich. | |
| Kann ich einen Antrag stellen, wenn ein Zahn fehlt? | Ja. Annahme bei fehlenden Zähne: Nur zwei Zahnfragen zu begonnenen/angeratenen Maßnahmen und fehlenden/prothetisch ersetzten Zähnen. Es sind bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne versicherbar. Keine Unterscheidung mehr zwischen fehlenden und prothetisch ersetzten Zähnen. Bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne gegen Risikozuschlag von zukünftig jeweils 20% anstelle von bisher 10% versicherbar; alternativ auch mit Leistungsausschluss versicherbar | |
| Wartezeit? | Acht Monate ( ..außer bei Unfall ). Kann entfallen bei Vorlage eines Zahnärztlichen Zeugnis ( siehe Antrag ) | |
| Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich gerade in Behandlung bin? | Wir empfehlen: stellen Sie den Antrag zurück, bis diese beendet ist. Der Antrag würde ohnehin bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen. | |
| Leistet die Versicherung auch für Zahnprophylaxe? | Nein. | |
| Wie gehe ich im Leistungsfall vor? | Wir empfehlen: reichen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor Behandlungsbeginn bei der ARAG ein. So gehen Sie auf Nummer sicher. | |
| Wird auch für Zahnbehandlung bezahlt? | Nein | |
| Muss ich Mitglied einer gesetzlichen Kasse sein? | Ja. | |
| Wo finde ich weitere Unterlagen und den Antrag? | Sie finden den Antrag, die Beiträge etc. weitergehend hier |