FAQ*
Was beinhaltet diese Versicherung genau?Diese Zahn-Zusatzversicherung hat klar definierte Leistungen. Sie finden diese, wenn Sie weiter gehen.
Wann ist ein zahnärztlicher Befund erforderlich?

Bei Personen ab Alter 50 für den Abschluss von Zahnzusatztarifen bei der ARAG Krankenversicherung ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht erforderlich.

Kann ich einen Antrag stellen, wenn ein Zahn fehlt?Ja. Annahme bei fehlenden Zähne:
Nur zwei Zahnfragen zu begonnenen/angeratenen Maßnahmen und fehlenden/prothetisch ersetzten Zähnen.
Es sind bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne versicherbar.
Keine Unterscheidung mehr zwischen fehlenden und prothetisch ersetzten Zähnen.
Bis drei fehlende und/oder prothetisch ersetzte Zähne gegen Risikozuschlag von zukünftig jeweils 20% anstelle von bisher 10% versicherbar; alternativ auch mit Leistungsausschluss versicherbar
Wartezeit?Acht Monate ( ..außer bei Unfall ). Kann entfallen bei Vorlage eines Zahnärztlichen Zeugnis ( siehe Antrag )
Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich gerade in Behandlung bin?Wir empfehlen: stellen Sie den Antrag zurück, bis diese beendet ist. Der Antrag würde ohnehin bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen.
Leistet die Versicherung auch für Zahnprophylaxe?Nein.
Wie gehe ich im Leistungsfall vor?Wir empfehlen: reichen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor Behandlungsbeginn bei der ARAG ein. So gehen Sie auf Nummer sicher.
Wird auch für Zahnbehandlung bezahlt?Nein
Muss ich Mitglied einer gesetzlichen Kasse sein?Ja.
Wo finde ich weitere Unterlagen und den Antrag?Sie finden den Antrag, die Beiträge etc. weitergehend hier

*Angaben unverbindlich

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