Leistungen
Brillen und Kontaktlinsen
100% nach Vorleistung der Gesetzlichen Kasse bzw. BKK verbleibenden Kosten für Brillen und Kontaktlinsen sowie Brillenreparaturen. Die Leistung ist auf 160 EUR je Versorgungsfall begrenzt, wenn sich die Sehfähigkeit um 0,5 Dioptrien oder mehr verändert.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bei jeder Veränderung der Sehfähigkeit
Zahnersatz
20 % der Kosten für Zahnersatz ( z.B. Kronen, Inlays, Brücken) bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für ZahnärzteKrankenhaus
Die Ihnen von der Krankenkasse in Rechnung gestellten Mehrkosten, wenn Sie ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhaus wählen.Auslandsreise
Unterlagen anfordern l Für Vermittler