FAQ*
Leistung Brillen/Kontaktlinsen Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen werden zu 100% erstattet, höchstens jedoch insoweit, als sie von der Vorleistungsversicherung nicht übernommen werden. Die Erstattung hierfür ist im Einzelfall auf 102,26 EUR begrenzt.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die medizinische Notwendigkeit. Diese liegt z.B. bei einer Sehschärfenänderung vor
Muss die Gesetzliche Kasse vorleisten?Ja.
Welche Leistungen gelten für Zahnersatz? Zahnersatz im Rahmen (vgl. 1.2.4) einer gültigen Gebührenordnung.
Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich Versorgung mit Kronen jeder Art, Inlays, Onlays und gehämmerten Füllungen, Reparaturen, die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen sowie implantologische Leistungen. Gesondert berechnungsfähige Aufwendungen für zahntechnische Material- und Laborkosten erstattet der Versicherer bis zur angemessenen Preislage. Die Beträge, bis zu denen von angemessener Preislage ausgegangen werden kann, teilt der Versicherer auf Anfrage mit.
Ich bin BrillenträgerBei den Brillenleistungen ist keine Veränderung der Sehstärke notwendig.
Gibt es Wartzeiten?Nein.
Wie komme ich zu den Antragsunterlagen sowie Beiträge?Sie fordern die Unterlagen dazu hier an

*Angaben unverbindlich

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