| Informationen |
| 30% | für Zahnersatz (u.a. auch Zahnkronen und Inlays) vom Rechnungsbetrag - ohne jährliche Höchstsumme. | |
| 100% | für Brillen und Kontaktlinsen sowie Brillenreparaturen bis 102,26 € je Einzelfall. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die medizinische Notwendigkeit. Diese liegt z.B. bei einer Sehschärfenänderung vor. | |
| 70% | Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und Heilpraktiker, sowie für Arznei- und Verbandmittel, die von Heilpraktikern bzw. Ärzten für Naturheilverfahren verordnet werden. Diese Leistungen werden bis zu 255,65 € pro Person und Kalenderjahr erstattet | |