Informationen
Leistungen
 
30% für Zahnersatz (u.a. auch Zahnkronen und Inlays) vom Rechnungsbetrag - ohne jährliche Höchstsumme.
   
100% für Brillen und Kontaktlinsen sowie Brillenreparaturen bis 102,26 € je Einzelfall.
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die medizinische Notwendigkeit. Diese liegt z.B. bei einer Sehschärfenänderung vor.
   
70% Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und Heilpraktiker, sowie für Arznei- und Verbandmittel, die von Heilpraktikern bzw. Ärzten für Naturheilverfahren verordnet werden.
Diese Leistungen werden bis zu 255,65 € pro Person und Kalenderjahr erstattet

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