Bei einer Genesungskur erstattet Ihnen dieser Tarif bis zum vereinbarten Tagessatz und bis zu einer Dauer von 30 Tagen je Kalenderjahr: Leistungen der Ärzte Unterkunft und Verpflegung Arznei-, Verband- und Heilmittel Kurplan und Kurtaxe
Werden die Kurkosten von einem Träger der Sozialversicherung übernommen, wird anstelle des Kostenersatzes ein Kurtagegeld bezahlt.
Für sonstige Kuren werden die Kosten bis zum vereinbarten Höchstbetrag übernommen, einmal innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren:
Leistungen der Ärzte Arznei- Verband- und Heilmittel Kurplan und Kurtaxe
Falls die Kurkosten von einem Träger der Sozialversicherung übernommen werden, erhalten Sie statt Kostenersatz eine KurkostenpauschaleUnterlagenl Für Vermittler