Für sonstige Kuren werden die Kosten bis zum vereinbarten Höchstbetrag übernommen, einmal innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren:
Leistungen der Ärzte
Arznei- Verband- und Heilmittel
Kurplan und Kurtaxe
Falls die Kurkosten von einem Träger der Sozialversicherung übernommen werden, erhalten Sie statt Kostenersatz eine Kurkostenpauschale