Bei einer Genesungskur erstattet Ihnen dieser Tarif bis zum vereinbarten Tagessatz und bis zu einer Dauer von 30 Tagen je Kalenderjahr:
Leistungen der Ärzte
Unterkunft und Verpflegung
Arznei-, Verband- und Heilmittel
Kurplan und Kurtaxe

Werden die Kurkosten von einem Träger der Sozialversicherung übernommen, wird anstelle des Kostenersatzes ein Kurtagegeld bezahlt.

Für sonstige Kuren werden die Kosten bis zum vereinbarten Höchstbetrag übernommen, einmal innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren:

Leistungen der Ärzte
Arznei- Verband- und Heilmittel
Kurplan und Kurtaxe

Falls die Kurkosten von einem Träger der Sozialversicherung übernommen werden, erhalten Sie statt Kostenersatz eine Kurkostenpauschale



Weitere Unterlagen l Frage l Für Vermittler