Leistungen

85% 95% oder 100%des Rechnungsbetrages werden unter Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Die Höhe des AXA Erstattungssatzes ist abhängig vom Erstattungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (50%, 60%, 65%).

Die AXA Krankenversicherung leistet  bis zu 1.790 Euro pro Jahr.

In den ersten 4 Versicherungsjahren gelten folgende Leistungsbeschränkungen:
1. Jahr 250 Euro, 1.-2. Jahr 500 Euro, 1.-3. Jahr 750 Euro, 1.-4. Jahr 1.000 Euro
Bei unfallbedingter Zahnersatzbehandlung entfällt die Leistungsbeschränkung!


Kostenerstattung bei Sehhilfen

80%der verbleibenden Restkosten bis zu Euro 130, sofern die GKV vorleistet. Besteht kein Rechtsanspruch bei der GKV, erstatten wir bis zu 130 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren


Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung durch Heilpraktiker

50%

der Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker inklusive Medikamente, bis zu 256 Euro pro Versicherungsjahr.


Kostenerstattung bei allen Auslandsreisen bis zu 42 Tage

100%für ärztliche Behandlung.
100%für Arznei-, Verband- und Heilmittel.
100%für Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus.
100%für schmerzstillende Zahnbehandlung und -füllungen in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen.
100%für Rücktransport und Überführung aus Europa bis 5.000 Euro, aus dem übrigen Ausland bis 10.000 Euro. Ist der Einsatz eines Sanitätsflugzeuges erforderlich, entfällt die Leistungsbegrenzung.


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