FAQ*
Tarifangebote:

BonLineA®

Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbau, die seit mindestens 36 Monaten bestehen.


BonLineM®

Zielgruppe
Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die seit mindestens 18 Monaten bestehen.


BonLineR®

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die seit mindestens 18 Monaten bestehen.


BonLineS®

Für Bauunternehmen.
Voraussetzung ist, der Betrieb besteht seit mindestens 18 Monaten.


Individual®

Es kann auch ein individueller Bürgschaftsrahmen für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie für Maschinen- und Anlagenbau mit Einzelbürgschaftsabrechnung und qualifizierter Bonitätsprüfung anhand von testierten Jahresabschlüsse
Bonitätsprüfung
Für die Bonitätsprüfung ist der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag BonLine ausreichend. Eine Bilanzvorlage ist nicht notwendig.
Sollte Ihre Bonität nachteiliges ausweisen, ist ein Antrag nicht möglich.
Bonline RUnternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes-
  
Wann erfolgt die Besicherung?
Vor Ausstellung der Bürgschaften ist die notwendige Sicherheit gemäß Tarifblatt in vollem Umfang zu erbringen.
Welche SicherheitenWerden Sicherheiten gefordert, können diese in folgender Form erbracht werden:
Kapitallebensversicherung der AXA
Rentenversicherung der AXA
Bankrückbürgschaft
Festgeldkonto
Wie Sie bei den Sicherheiten im Einzelnen vorgehen, das lesen Sie in unserer Sicherheitenübersicht.
Wie komme ich zum Antrag?hier
Prämie
Die Prämie wird im Voraus auf den beantragten Bürgschaftsrahmen fällig.

*Angaben unverbindlich


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