Sie legen Wert auf hohe Erstattungen für Zahnersatz und Inlays ?
Brillen und Behandlungen durch Heilpraktiker sind in dieser privaten Zusatzversicherung ebenfalls inklusive.


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Die Leistungen

Ambulante Heilbehandlung und Sehhilfen

  • 70 % für Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel

  • 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten

Stationäre Heilbehandlung

  • Ortsklausel
    Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ausgenommen die gesetzliche Zuzahlung

Zahnersatz, Inlays

  • 50 % der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) oder
  • 50 % der insgesamt entstandenen Kosten, soweit die Aufwendungen von Seiten der GKV nicht zuschussfähig sind, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ
  • maximal 200 EUR pro Inlay
  • Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz und  Inlays von insgesamt
       500 EUR während der ersten 12 Monate
       750 EUR während der ersten 24 Monate
    1.000 EUR während der ersten 36 Monate
    1.250 EUR während der ersten 48 Monate
    Ab dem 49. Monat maximal 4.000 EUR innerhalb von 48 Monaten
    Bei Unfall entfällt die Leistungsbegrenzung
Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu acht Wochen pro Auslandsaufenthalt
  • 100 % für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Zahnprothesen
  • 100 % für Transportkosten
  • Überführung bei Tod im europäischen Ausland bis 5.000 EUR , im außereuropäischen Ausland bis 10.000 EUR


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