Leistungen
70% für Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel100% für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten
Stationäre Heilbehandlung - Freie Krankenhauswahl