Bei vorübergehenden (Heimat-)Aufenthalten in der BRD ( Maximal 3 Monate ) werden medizinisch notwendige Behandlungskosten in tariflichem Umfang bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte erstattet.
Bei stationärer Heilbehandlung die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie wahlärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung.100% der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie Überführung im Todesfall aus dem Ausland.