Informationen
Darüberhinaus bietet er die Option auf Wechsel in einen neuen Zusatztarif mit Leistungen für zahnärztliche Heilbehandlung ohne erneute Gesundheitsprüfung unter der Voraussetzung, dass der Gesetzgeber die Leistungszusagen "Zahnersatz" und/oder "Zahnbehandlung" in der gesetzlichen Krankenversicherung einschränkt und/oder diese Leistungen ersatzweise privat absicherbar sind und der Versicherer infolge dieser gesetzlichen Änderung und zur vollständigen oder teilweisen Abdeckung des dadurch entstehenden Bedarfs einen Tarif neu einführt und die versicherte Person in dem neuen Tarif versicherungsfähig ist.

Die Ausübung des Optionsrechtes beschränkt sich auf den vom Versicherer dafür bekannt gegebenen Tarif.

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