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Leistungen
65 % der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ)65 % der insgesamt entstandenen Kosten, soweit die Aufwendungen von Seiten der GKV nicht zuschußfähig sind, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ
als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich Kronen bzw. Teilkronen, Implantate, funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen
maximal 260 EUR pro InlayErstattung von zahntechnischen Leistungen im Rahmen der tariflichen Leistungszusage, soweit im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen aufgeführt, maximal bis zu den dort genannten Höchstbeträgen
Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz und Inlays von insgesamt
500 EUR während der ersten 12 Monate
750 EUR während der ersten 24 Monate
1.000 EUR während der ersten 36 Monate
1.250 EUR während der ersten 48 Monate
Ab dem 49. Monat maximal 4.000 EUR innerhalb von 48 Monaten
Bei Unfall entfallen diese Höchstbeträge Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu acht Wochen pro Auslandsaufenthalt
100 % für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays, Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen
100 % für Transportkosten