FAQ*
Erstattet dieser Tarif auch Leistungen, wenn die Gesetzliche nicht bezahlt ?Ja.
Nach welchen Leistungen wird erstattet?Zahntechnische Leistungen lt. Preis-/Leistungsverzeichnis des Tarifs
Gibt es Höchstbeträge in den Leistungen?Ja, bis 48 Monate.
Erstattungshöchstbeträge:

600 EUR in den ersten 12 Monaten
900 EUR in den ersten 24 Monaten
1.200 EUR in den ersten 36 Monaten
1.500 EUR in den ersten 48 Monaten
Ab dem 49. Monat beträgt die Höchstleistung 8.000 EUR innerhalb von 48 Monaten.

Die Höchstbeträge entfallen, wenn der/die Versicherte wegen eines Unfalls behandelt werden muss.
Wird eine Zahnreinigung erstattet?

Ja. 80 % für professionelle Zahnreinigung bis maximal 50 EUR pro Versicherungsjahr


*Angaben unverbindlich

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