Auslandskrankenversicherung für ausländische Besucher
Ausländische Gäste l Besucher benötigen für ihren Aufenthalt in der EU / Deutschland im Rahmen der Visumbestimmungen eine entsprechende
Auslandskrankenversicherung in der EU/D für den Aufenthaltszeitraum.
Hintergrund:
Seit 1. Juni 2004 gelten für Deutschland und für alle Schengener Staaten besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz von Reiseversicherungen für ausländische Besucher / Gäste.
Wichtig:Diese Auslandskrankenversicherung sollte / muss innerhalb einer bestimmten Zeit nach Einreise abgeschlossen werden.