Auslandskrankenversicherung für ausländische Besucher
Ausländische Gäste l  Besucher benötigen für ihren Aufenthalt in der EU / Deutschland im Rahmen der Visumbestimmungen eine entsprechende Auslandskrankenversicherung in der EU/D für den Aufenthaltszeitraum.

Hintergrund:
Seit 1. Juni 2004 gelten für Deutschland und für alle Schengener Staaten besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz von Reiseversicherungen für ausländische Besucher / Gäste.

Wichtig:

Diese Auslandskrankenversicherung sollte / muss innerhalb einer bestimmten Zeit nach Einreise abgeschlossen werden.

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