Die zeitlich unbegrenzte Auslandsreisekrankenversicherung


Auslandsreisende, die Beruflich oder Privat ins Ausland gehen, und den Lebensmittelpunkt ins Ausland ( zukünftig ) verlegen oder verlegt haben, sollten zur zeitlich unbegrenzt laufenden Auslandskrankenversicherung greifen. Sie können damit den nationalen Versicherungsschutz ersetzen oder ergänzen. Residenten ( also bereits im Ausland dauerhaft lebende Personen ) finden hier ebenso den passenden Versicherungsschutz, der entsprechend für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung im Ausland leistet, wie Personen, die über viele Jahre hinaus im Ausland leben oder arbeiten.
Ich möchte auswandern...
Viele Menschen gehen dieses Unterfangen recht blauäugig und uninformiert an. Wir raten: erkundigen Sie sich zuerst bei der jeweiligen Botschaft, den Auslandsdiensten o.ä. über Verfahren, Dauer und Modalitäten. "Versicherungstechnisch" ist man dann "ausgewandert", wenn der Lebensmittelpunkt in das Zielland bereits verlegt wurde und man eine dauerhafte und damit unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis des Landes in der Tasche hat. Alle Anstrengungen bis dahin gelten noch nicht formal als "Ausgewandert" und Sie unterliegen dann ggf. noch immer der Versicherungspflicht in Deutschland ( auch wenn diese im Ausland keine Leistungen erbringt. Stichwort:180 Tage ).
Da dieser Prozess aber üblicherweise seine Zeit dauert, ( manchen Länder gewähren erst nach Jahren überhaupt eine dauerhaft, unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis ) hat man rein versicherungstechnisch bis dahin nicht den Status "Resident".

Auch die Einreise mit einem Touristenvisum bedeutet noch nicht eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung.
Arbeitsverhältnisse bei ausländischen Arbeitgebern berechtigten auch nicht automatisch den Status Resident, aber man kann und sollte dann eine langfristige Versicherung abschließen.
Wie soll ich mich versichern?
Als Tourist mit einem "üblichen Visum" ( meist 90 bzw. 180 Tage im Ausland gültig ), als Arbeitnehmer mit einem zeitlich befristeten Visum o.ä. stehen Ihnen verschiedene Angebote dazu zur Auswahl.
Der Einstieg in diese speziellen Auslandstarife kann zudem bei einigen Angeboten vom Ausland aus erfolgen.
Für zeitlich befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr finden Sie hier Auslandskrankenversicherungen.
Für zeitlich befristete Aufenthalte finden Sie hier Auslandskrankenversicherungen für Aufenthalte bis zu 5 Jahre.
Diese können bzw. müssen Sie vor Abreise von Deutschland aus abschließen.
Wenn Sie keine 180 Tage mehr in Deutschland mehr wohnhaft sind, empfiehlt sich eine zeitlich unbegrenzt laufende Auslandskrankenversicherung.
Wichtig
Zeitlich unbegrenzt laufende Versicherungsangebote sind "hochpreisig", da sie einen möglichst hohen Versicherungsschutz bieten möchten und lebenslang leisten. Außerdem bieten sie einen mehrmonatigen Heimatschutz.
In der Regel müssen hier allerdings Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Vorerkrankungen sind nur nach Prüfung versicherbar.
Für zeitlich befristete Aufenthalte bis zu einem Jahr finden Sie hier Auslandskrankenversicherungen.
Diese sind ohne Gesundheitsfragen einfach abschließbar.
Darauf sollten Sie achten
Eine zeitlich unbegrenzt laufende Auslandskrankenversicherung sollte dann gewählt werden, wenn Sie mehrere Jahre im Ausland bleiben werden oder/und sich dort planen auch niederzulassen. Auslandskrankenversicherungen für zeitlich unbegrenzten Aufenthalt möchten aber "das Risiko" kennen. Deshalb muss ein Antrag mit Gesundheitsfragen gestellt werden.
Dies kann dann bei Vorliegen einer Erkrankung auch zu einem Ausschluss, einem Beitragszuschlag oder zeitlich befristeten Leistungen führen. Der Lebensmittelpunkt muss im Ausland liegen ( Stichwort 180 Tage ).
Für zeitlich unbefristete oder längerfristige Aufenthalte finden Sie hier Auslandskrankenversicherungen.
Familie:
Familienmitglieder bezahlen immer je Person einen eigenen Beitrag.
Eine Familie mit 2 Kinder sollte ins Budget mindestens 500 EUR pro Monat Beitrag einplanen!

zurück