Die Reisegepäckversicherung leistet bei Diebstahl bzw. Verlust Ihres Reisegepäcks die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Wertsachen werden allerdings bei Reisegepäckversicherungen nur innerhalb bestimmter Höchstgrenzen erstattet. Das Reisegepäck ist aber bereits auch dann versichert, wenn Sie es aufgegeben haben.
Dabei sind strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels ( z.B. Bus oder Bahn ) oder auch Brand - und sogar Elementarereignisse ( z.B. Lawine ) mitversichert

Faustregel:
Wer mit Reisegepäck selbst reist, sollte sich den Wert seines Hab- und Gutes zunächst selbst berechnen. Ganz leicht können je nach Ausstattung leicht einige Tausend Euro an Schaden entstehen.

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