Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Kostenersatz bei einer kurzfristigen Reiseabsage Ihrerseits. Der Reiseveranstalter stellt Ihnen dann meist hohe Stornogebühren in Rechnung, die bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren betragen können. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt Ihnen die Kosten für Ihre Reise allerdings nur, wenn Sie die Reise aus schwerwiegenden Gründen wie z. B. einer Krankheit nicht antreten können.
Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer Reise.
Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet, wenn Sie Ihre Reise angetreten haben.
Nach Antritt der Reise hilft Ihnen bei einem unvorhergesehenen Abbruch der Reise nur eine Reiserücktrittsversicherung mit dem Zusatz "Reiseabbruch". Reiseabbruchversicherungen werden allerdings i.d.R. nur in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten.
Diese Reiserücktrittsversicherung mit der Reiseabbruchversicherung leistet für die zusätzlich entstehende Reisekosten und die anteilige Erstattung Ihres Reisepreises. Eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch kostet auch nur unwesentlich mehr als eine Reiserücktrittsversicherung ohne diesen Zusatz.
Faustregel:
Je teurer Ihre Reise ( auch und gerade bei Fernreisen ) ist, desto mehr entsteht Ihnen dieses finanzielle Risiko.
Deshalb in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch abschließen!
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