Hintergrund:
Seit dem 01.01.2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse das "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Das bedeutet, daß der Arzt seine Behandlung wie bei einem Privatpatienten ohne gesetzliche Einschränkungen optimal ausgestalten kann.
Mit einer privatärztlichen Behandlung entstehen aber auch Mehrkosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Sie erstattet auch weiterhin nur soviel, wie die Behandlung als Kassenpatient gekostet hätte.
An dieser Stelle setzt diese Zusatzversicherung für privatärztliche ambulante Behandlung beim Arzt an.
Es werden für Sie bis auf eine kalkulierbare Selbstbeteiligung die verbleibenden Kosten erstattet. Und das auch in vielen Fällen, in denen Ihre Kasse gar nicht vorleistet!

Der Tarif AmbulantPRIVAT bietet eine ambulante Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, die anstelle der Sach- oder Dienstleistungen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse Kostenerstattung im ambulanten Bereich gewählt haben.


1. Leistungen bei Anspruch auf Vorleistung durch GKV:
Jeweils 90 % Erstattung abzüglich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für:
Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung (nicht Zahnersatz) einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen
Psychotherapeutische Behandlungen
Schutzimpfungen
Leistungen von Hebamme und Entbindungshelfer
Arznei- und Verbandmittel
Heil- und Hilfsmittel (Hilfsmittel bis zu einem Erstattungsbetrag von 500 Euro / Kalenderjahr)

2. Leistungen ohne Anspruch auf Vorleistung durch GKV:
Jeweils 50 % Erstattung, wenn die GKV keine Leistung erbringt, für:
Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen
Leistungen von Hebamme und Entbindungshelfer
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 Euro / Kalenderjahr)
Heilmittel (bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 Euro / Kalenderjahr)

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