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Die Leistungen |
| Zahnbehandlung und Zahnersatz |
90% |
Erstattet werden folgende Maßnahmen
des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages:
- Paradontose- und Wurzelbehandlung
- Kunststofffüllungen
- Knirscherschienen
- Inlay / Onlay
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
- Implantate ohne Anzahlbegrenzung
- Gnathologie
- Heil- und Kostenplan
- Reparatur von Zahnersatz
Von dem Erstattungsbetrag werden die Vorleistungen der GKV abgezogen.
Leistet die GKV nicht, leisten wir zu 90 %, sofern die Kosten erstattungsfähig
sind.
Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ bzw. GOZ. |
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Kieferorthopädie |
90% |
Voraussetzung: Behandlungsbeginn
vor Vollendung des 19. Lj.
Von dem Erstattungsbetrag werden die Vorleistungen der GKV abgezogen.
Leistet die GKV nicht, leisten wir zu 90 %, sofern die Kosten erstattungsfähig
sind. |
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Sehhilfen |
80% |
250 Euro in zwei Kalenderjahren
(= 200 Euro Erstattung) |
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Auslandsreisekrankenversicherung |
100% |
Ambulante und stationäre
Heilbehandlung bei Auslandsreise bis zu einer Dauer von jeweils
60 Tagen |
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