Die Leistungen
Zahnbehandlung und Zahnersatz 90% Erstattet werden folgende Maßnahmen des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages:

- Paradontose- und Wurzelbehandlung
- Kunststofffüllungen
- Knirscherschienen
- Inlay / Onlay
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
- Implantate ohne Anzahlbegrenzung
- Gnathologie
- Heil- und Kostenplan
- Reparatur von Zahnersatz

Von dem Erstattungsbetrag werden die Vorleistungen der GKV abgezogen. Leistet die GKV nicht, leisten wir zu 90 %, sofern die Kosten erstattungsfähig sind.

Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ bzw. GOZ.
Kieferorthopädie 90% Voraussetzung: Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lj.

Von dem Erstattungsbetrag werden die Vorleistungen der GKV abgezogen. Leistet die GKV nicht, leisten wir zu 90 %, sofern die Kosten erstattungsfähig sind.
Sehhilfen 80% 250 Euro in zwei Kalenderjahren (= 200 Euro Erstattung)
Auslandsreisekrankenversicherung 100% Ambulante und stationäre Heilbehandlung bei Auslandsreise bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen

Unterlagen anfordern l FAQ l Für Vermittler