FAQ*
Wie errechnet sich das Eintrittsalter?Das Eintrittsalter für den Tarif ZahnVITAL errechnet sich aus dem Jahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres der zu versichernden Person
Gibt es Begrenzungen?In den ersten vier Versicherungsjahren ist die Erstattung auf bestimmte Höchstsätze begrenzt
Wartezeiten:Keine

*Angaben unverbindlich

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