| FAQ* | ![]() |
| Wie errechnet sich das Eintrittsalter? | Das Eintrittsalter für den Tarif ZahnVITAL errechnet sich aus dem Jahr des Versicherungsbeginns abzüglich des Geburtsjahres der zu versichernden Person | |
| Gibt es Begrenzungen? | In den ersten vier Versicherungsjahren ist die Erstattung auf bestimmte Höchstsätze begrenzt | |
| Wartezeiten: | Keine |