FAQ
Ich möchte nur einen Vertrag mit bis zu einem Jahr Laufzeit Beachten Sie: es handelt sich hier um einen Vertrag, der dann endet, wenn Sie nach D dauerhaft zurückkehren und einer maximalen Laufzeit von bis zu 3 oder 5 Jahren. Man kann deshalb den Vertrag nicht ab Beginn zeitlich begrenzen.
Versicherbarer Personenkreis?Mitglieder und Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen des BDAE e.V., die sich aus beruflichen Gründen oder zur Berufsausbildung im Ausland aufhalten und deren Familienangehörige bis zu einem Alter von 65 Jahren. Als Familienangehörige gelten ausschließlich in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Ich habe bereits eine Private Krankenversicherung in D: empfiehlt sich trotzdem eine Auslandskrankenversicherung? Wir sagen: Ja!
Prüfen Sie zunächst, wie Ihr Versicherungsschutz im Ausland überhaupt leistet und ob und Wie er insbesondere auch für den langfristigen Aufenthalt eintritt.
Kann ich die Versicherung auch vom Ausland aus abschließen?Sie können diese Auslandskrankenversicherung auch dann abschließen, wenn Sie bereits sich im Ausland aufhalten.
Ich war vorher schon (Auslands-)krankenversichert. Kann ich diese Versicherung dann abschließen?S.o.
Wie erhalte ich Unterlagen?hier
Ist mein Aufenthalt in Deutschland auch versichert?Ja. Bis zu drei Monate ist dies mitversichert im Rahmen der Bedingungen.
Gültigkeitsbereich

Weltweit, mit Ausnahme des Heimatlandes. Im Heimatland besteht Versicherungsschutz für drei Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr.

Können Personen mit gleicher Nationalität wie das Zielland versichert werden? Nein.
Gilt dieses Angebot auch für mitreisende Familienmitglieder?Nur, nur wenn diese ebenfalls berufstätig sind.
Für den Privatbereich finden Sie hier eine Auslandskrankenversicherung.
Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland?Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit.
Bleibe ich nach Rückkehr nach D Mitglied im BDAE ? Wenn Sie die Mitgliedschaft nicht kündigen, läuft diese automatisch weiter.
Muss ich urlaubsbedingte Aufenthalte in Deutschland melden?Nein. Automatisch sind diese im Vertrag im Rahmen der Bedingungen ( siehe oben )versichert.
Ich bleibe länger als 3 Jahre im Ausland und habe einen Vertrag für 3 Jahre abgeschlossen. Was muss ich tun?Bitte wenden Sie sich an uns.
Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall?Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. Im Einzelfall ( z. B. bei stationärem Aufenthalt ) kann auch direkt nach Absprache reguliert werden.
Vorerkrankung/en mitversichert?Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Vorerkrankungen
SchwangerschaftKeine Kostenübernahme

*Angaben unverbindlich

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