| FAQ* | ![]() |
| Versicherbarer Personenkreis? | Mitglieder und Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen des BDAE e.V., die sich aus beruflichen Gründen oder zur Berufsausbildung im Ausland aufhalten und deren Familienangehörige bis zu einem Alter von 65 Jahren. Als Familienangehörige gelten ausschließlich in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder. Keine Inländer, d.h. Personen, die als Staatsangehörige des jeweiligen Landes in ihrem Heimatland leben. | |
| Kann man diesen Rahmenvertrag auch dann abschließen, wenn die Personen bereits im Ausland sind | Ja | |
| Kann ich auch kurze Reisen eines einzelnen Mitarbeiters absichern? | Grundsätzlich: es handelt sich hier um einen Rahmenvertrag mit der Firma und damit sind alle Reisen des jeweiligen versicherten Mitarbeiters entsprechend abgesichert. Zu beachten ist aber: geht es lediglich um eine einzelne Reise eines einzelnen Mitarbeiters, die Sie absichern möchten, finden Sie entsprechende Angebote dazu hier. | |
| Wie erhalte ich Unterlagen? | Hier. | |
| Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? | Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. Im Einzelfall ( z. B. bei stationärem Aufenthalt ) kann auch direkt nach Absprache reguliert werden. | |
| Stationär | 2 Bett-Zimmer | |
| Hinweis: für Länder, die im stationären Bereich keine Trennung kennen ( hier ist das 2 Bettzimmer versichert ) bietet sich alternativ auch GLOBAL PREMIUM an. Mehr | ||
| Heimataufenthalte | ohne zeitliche Begrenzung versichert ( allerdings nicht bei Wohnsitznahme in Deutschland ) | |
| Wartezeit Zahnersatz | Für Zahnersatz gilt 8 Monate Wartezeit. | |
| Wie viele Arbeitnehmer müssen mindestens versichert werden? | Eine Mindestanzahl von Versicherten ist nicht erforderlich ( auch die Reise einer Person kann somit dauerhaft abgesichert werden ). |