| FAQ* | ![]() |
| Ich möchte nur einen Vertrag mit bis zu einem Jahr Laufzeit | Beachten Sie: es handelt sich hier um einen Vertrag, der dann endet, wenn Sie nach D dauerhaft zurückkehren und einer maximalen Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Man kann deshalb den Vertrag nicht ab Beginn zeitlich begrenzen. | |
| Muss ich Mitglied werden? | Nein. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. | |
| Ich habe bereits eine Private Krankenversicherung in D: empfiehlt sich trotzdem eine Auslandskrankenversicherung? | Wir sagen: Ja! Prüfen Sie zunächst, wie Ihr Versicherungsschutz im Ausland überhaupt leistet und ob und Wie er insbesondere auch für den langfristigen Aufenthalt eintritt. | |
| Kann ich diese Versicherung auch abschließen, wenn ich bereits im Ausland bin? | Ja. | |
| Kann ich diese Versicherung auch abschließen, wenn ich nur ( noch ) einige Monate im Ausland bin? | Wir bieten diesen Tarif nur für Aufenthalte für Reisen über einen Mindestzeitraum von einem Jahr an. | |
| Wie erhalte ich Unterlagen? | Hier | |
| Wie bezahle ich? | Entweder per Bankabruf ( deutsches Konto ) Kreditkarte Überweisung | |
| Welche Raten gelten? | Bei Überweisung fällt der jährliche Beitrag ( bis zur Hauptfälligkeit des Gruppenversicherungsvertrages ) sofort an. Bei Abruf von deutschem Konto: monatliche Zahlungsweise. | |
| Versicherbare Personen? | Versicherungsberechtigte und deren Familienangehörige bis zu einem Alter von 65 Jahren. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder. | |
| Gültigkeitsbereich? | Weltweit. Personen deutscher Staatsangehörigkeit sind nicht versicherbar bei dauerhafter Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland | |
| Laufzeit? | Dieses Angebote richtet sich an Auslandsreisende, die mindestens ein Jahr im Ausland sind. Maximale Laufzeit bis zu 5 Jahre. | |
| Ist mein Aufenthalt in Deutschland auch versichert? | Ja. Im Rahmen der Bedingungen. | |
| Gilt dieses Angebot auch für mitreisende Familienmitglieder? | Ja. Allerdings nicht für Familienmitglieder aus dem jeweiligen Zielland ( Locals ) | |
| Heimataufenthalte: | Bis zu 5 Monate ( wird auf Wunsch bestätigt ) | |
| Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland? | Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit. Beiträge werden entsprechend erstattet. | |
| Muss ich urlaubsbedingte Aufenthalte in Deutschland melden? | Nein. Automatisch sind diese im Vertrag im Rahmen der Bedingungen ( siehe oben )versichert. | |
| Vorerkrankung/en | Kein Versicherungsschutz für Vorerkrankungen | |
| Ich bleibe länger als 5 Jahre im Ausland und habe einen Vertrag für 5 Jahre abgeschlossen. Was muss ich tun? | Bitte wenden Sie sich an uns. | |
| Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? | Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. Im Einzelfall ( z. B. bei stationärem Aufenthalt ) kann auch direkt nach Absprache reguliert werden. | |
| Werden Kosten für eine Schwangerschaft erstattet? | Kosten für Entbindungen im Rahmen der Bedingungen nach Ablauf der Wartezeit. Vorher auch Schwangerschaftsuntersuchungen. Bitte Bedingungen einsehen. | |
| Es besteht vor Antragsstellung bereits Schwangerschaft | Kosten werden nicht übernommen |