FAQ*
Ich möchte nur einen Vertrag mit bis zu einem Jahr Laufzeit Beachten Sie: es handelt sich hier um einen Vertrag, der dann endet, wenn Sie nach D dauerhaft zurückkehren und einer maximalen Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Man kann deshalb den Vertrag nicht ab Beginn zeitlich begrenzen.
Muss ich Mitglied werden?Nein. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Ich habe bereits eine Private Krankenversicherung in D: empfiehlt sich trotzdem eine Auslandskrankenversicherung? Wir sagen: Ja!
Prüfen Sie zunächst, wie Ihr Versicherungsschutz im Ausland überhaupt leistet und ob und Wie er insbesondere auch für den langfristigen Aufenthalt eintritt.
Kann ich diese Versicherung auch abschließen, wenn ich bereits im Ausland bin?Ja.
Kann ich diese Versicherung auch abschließen, wenn ich nur ( noch ) einige Monate im Ausland bin?Wir bieten diesen Tarif nur für Aufenthalte für Reisen über einen Mindestzeitraum von einem Jahr an.
Wie erhalte ich Unterlagen?Hier
Wie bezahle ich?Entweder per Bankabruf ( deutsches Konto )
Kreditkarte
Überweisung
Welche Raten gelten?Bei Überweisung fällt der jährliche Beitrag ( bis zur Hauptfälligkeit des Gruppenversicherungsvertrages ) sofort an. Bei Abruf von deutschem Konto: monatliche Zahlungsweise.
Versicherbare Personen?Versicherungsberechtigte und deren Familienangehörige bis zu einem Alter von 65 Jahren. Als Familienangehörige gelten in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner und Kinder.
Gültigkeitsbereich?

Weltweit. Personen deutscher Staatsangehörigkeit sind nicht versicherbar bei dauerhafter Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland

Laufzeit?Dieses Angebote richtet sich an Auslandsreisende, die mindestens ein Jahr im Ausland sind. Maximale Laufzeit bis zu 5 Jahre.
Ist mein Aufenthalt in Deutschland auch versichert?Ja. Im Rahmen der Bedingungen.
Gilt dieses Angebot auch für mitreisende Familienmitglieder?Ja. Allerdings nicht für Familienmitglieder aus dem jeweiligen Zielland ( Locals )
Heimataufenthalte:Bis zu 5 Monate ( wird auf Wunsch bestätigt )
Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland?Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit. Beiträge werden entsprechend erstattet.
Muss ich urlaubsbedingte Aufenthalte in Deutschland melden?Nein. Automatisch sind diese im Vertrag im Rahmen der Bedingungen ( siehe oben )versichert.
Vorerkrankung/en

Kein Versicherungsschutz für Vorerkrankungen

Ich bleibe länger als 5 Jahre im Ausland und habe einen Vertrag für 5 Jahre abgeschlossen. Was muss ich tun?Bitte wenden Sie sich an uns.
Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall?Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. Im Einzelfall ( z. B. bei stationärem Aufenthalt ) kann auch direkt nach Absprache reguliert werden.
Werden Kosten für eine Schwangerschaft erstattet?Kosten für Entbindungen im Rahmen der Bedingungen nach Ablauf der Wartezeit. Vorher auch Schwangerschaftsuntersuchungen. Bitte Bedingungen einsehen.
Es besteht vor Antragsstellung bereits SchwangerschaftKosten werden nicht übernommen

*Angaben unverbindlich

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