Hintergrund:
Seit dem 01.01.2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse das "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Das bedeutet, daß der Arzt seine Behandlung wie bei einem Privatpatienten ohne gesetzliche Einschränkungen optimal ausgestalten kann.
Mit einer privatärztlichen Behandlung entstehen aber auch Mehrkosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Sie erstattet auch weiterhin nur soviel, wie die Behandlung als Kassenpatient gekostet hätte. Zur Kostenerstattung durch die GKV für privatärztliche Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel sowie privatzahnärztliche Behandlung.
Die Leistungen umfassen
Ambulante privatärztliche Behandlung:
Bis zu 90 % (80 % bei Psychotherapie) abzüglich der Vorleistung der GKV.
Arznei- und Verbandmittel:
Bis zu 90 % der Kosten abzüglich der Vorleistung der GKV.
Ambulante Behandlung mit Heilmitteln:
Bis zu 90 % der Kosten abzüglich der Vorleistung der GKV.
Ambulante privatzahnärztliche Behandlung:
Bis zu 90 % der Kosten abzüglich der Vorleistung der GKV außer für Zahnersatz, Inlays (diese Leistungen können über den Tarif AZ abgedeckt werden) und kieferorthopädische Behandlung.
Wichtig:
Dieser Tarif sollte grundsätzlich mit Tarifen im ambulanten und stationären Bereich ergänzt werden. Erst dann ist der Versicherungsschutz komplett. Bei allen Tarifleistungen ist eine Vorleistung der Gesetzlichen Kasse zwingend erforderlich.
Gebührenordnung:
Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen (GOÄ/GOZ), bei nichtärztlichen Leistungserbringern von Heilmitteln (z. B. Physiotherapeuten) Gebühren bis zum 1.1fachen der vom Bundesminister des Innern festgesetzten beihilfefähigen Höchstbeträge.
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