FAQ*
Können Kinder alleine versichert werden?Ja
Muss die Gesetzliche Kasse vorleisten?Ja.
Ich bin BrillenträgerBei Fehlsichtigkeit wird ein Monatlicher Beitragszuschlag von 2,50 EUR berechnet
Auf welcher Grundlage wird erstattet?Gebührenordnung: Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Naturheilverfahren: Alle im ”Hufeland-Verzeichnis" und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren.
Was ist das Hufelandverzeichnis?Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen" ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar und praktisch bewährt und die lehr- und lernbar sind.
Es wird herausgegeben von der Hufelandgesellschaft e.V., der alle namhaften Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angeschlossen sind.
Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist im Buchhandel erhältlich. ISBN: 3 830 472 196
Der Leistungskatalog der erstattungsfähigen Naturheilverfahren in den Barmenia-Tarifen mit Schwerpunkt Naturheilkunde bezieht sich aber nicht nur auf das Hufeland-Leistungsverzeichnis. In ihm sind darüber hinaus auch alle naturheilkundlichen Verfahren berücksichtigt, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind
Gibt es Wartezeiten?Ja. Drei bzw. acht Monate, außer bei Unfall. Diese können aber auf Antrag entfallen ( siehe Antrag ).
Was wird bei Heilpraktiker die Grundlage?

Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für die nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Kasse  fallenden naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2005 und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Bitte beachten Sie die Bedingungen!

Wird auch privatärztliche Behandlung bezahlt?Nein. Sie finden ggf. hier ein Angebot.
Kann ich einen Antrag bei laufender/bevorstehender Behandlung stellen?Wir empfehlen die Antragsstellung bis Behandlungsende zurückstellen, da sonst eine Ablehnung erfolgt.
BeitragsrückerstattungIn Höhe von einem Monatsbeitrag, wenn der Anspruch bei der gesetzlichen Krankenkasse auf Bonus für gesundheitsbewußtes Verhalten (§ 65 a Abs.1 SGB V) besteht. Und das sogar für jedes Kalenderjahr, indem der Bonusanspruch besteht!
Wie komme ich zu den Antragsunterlagen sowie Beiträge?Sie finden die Unterlagen dazu online hier

*Angaben unverbindlich

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