| FAQ* | ![]() |
| Muss die Gesetzliche Kasse vorleisten? | Nein, aber Voraussetzung ist die Mitgliedschaft einer Gesetzlichen Kasse! | |
| Gebührenordnung | Die Aufwendungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet. | |
| Gibt es Wartezeiten? | Nein. | |
| Kann ich einen Antrag bei laufender/bevorstehender Behandlung stellen? | Ja, aber es besteht selbstverständlich kein Versicherungsschutz. Der Tarif PROPHY leistet nicht für bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen. | |
| Wie komme ich zu den Antragsunterlagen sowie Beiträge? | Sie finden die Unterlagen dazu online hier | |
| Gibt es Begrenzungen? | Die Leistungen des Tarifs PROPHY sind in den ersten vier Jahren begrenzt: Diese Begrenzungen entfallen allerdings für die Aufwendungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. |