FAQ*
Muss die Gesetzliche Kasse vorleisten?Nein, aber Voraussetzung ist die Mitgliedschaft einer Gesetzlichen Kasse!
GebührenordnungDie Aufwendungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet.
Gibt es Wartezeiten?Nein.
Kann ich einen Antrag bei laufender/bevorstehender Behandlung stellen?Ja, aber es besteht selbstverständlich kein Versicherungsschutz. Der Tarif PROPHY leistet nicht für bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen.
Wie komme ich zu den Antragsunterlagen sowie Beiträge?Sie finden die Unterlagen dazu online hier
Gibt es Begrenzungen?

Die Leistungen des Tarifs PROPHY sind in den ersten vier Jahren begrenzt:
max.    250 EUR im ersten Kalenderjahr
max.    500 EUR in den ersten zwei Kalenderjahren zusammen
max.    750 EUR in den ersten drei Kalenderjahren zusammen
max. 1.000 EUR in den ersten vier Kalenderjahren zusammen

Diese Begrenzungen entfallen allerdings für die Aufwendungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.


*Angaben unverbindlich

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