FAQ*
Muss die Gesetzliche Kasse vorleisten? Nein.
Gibt es einen Beitrag für die Familie? Nein. Bei dieser Versicherung muss jeder Versicherte einen Beitrag bezahlen.
Wie kann ich diese Versicherung abschließen?   Online. Gehen Sie dazu hier weiter
Wie verhält es sich mit einem (Rück-)Transport?   Wenn nach der Prognose des Arztes feststeht, dass die Dauer einer Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt, werden die Transportkosten zur Verlegung in in ein am Wohnort geeignetes Krankenhaus übernommen.

Erstattungsfähig sind Transporte zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach einem Notfall. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, mit welchem Transportmittel ( z. B. Rettungshubschrauber ) befördert wird. Die Art des Einsatzfahrzeuges entscheidet in aller Regel die Notrufzentrale.
Ob Krankenrücktransporte mit dem Ambulanzflugzeug zurück nach Deutschland durchgeführt werden können, prüft man im Vorwege. Es finden Arztgespräche zwischen dem Behandler vor Ort und dem Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Deutschland statt. Wenn aufgrund der Diagnose ein Rettungsflug medizinisch notwendig ist, wird eine Kostenzusage erteilt.Die Rechnung des Transportes erhalten wir dann direkt zur Bezahlung.

*Angaben unverbindlich

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