| Wie
verhält es sich mit einem (Rück-)Transport? |
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Wenn nach der Prognose des Arztes feststeht, dass die Dauer einer
Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt,
werden die Transportkosten zur Verlegung in in ein am Wohnort geeignetes
Krankenhaus übernommen.
Erstattungsfähig sind Transporte zum nächsterreichbaren Arzt oder
Krankenhaus nach einem Notfall. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, mit
welchem Transportmittel ( z. B. Rettungshubschrauber ) befördert wird.
Die Art des Einsatzfahrzeuges entscheidet in aller Regel die
Notrufzentrale.
Ob Krankenrücktransporte mit dem Ambulanzflugzeug zurück nach
Deutschland durchgeführt werden können, prüft man im Vorwege. Es finden
Arztgespräche zwischen dem Behandler vor Ort und dem Rettungsdienst des
Deutschen Roten Kreuzes in Deutschland statt. Wenn aufgrund der Diagnose
ein Rettungsflug medizinisch notwendig ist, wird eine Kostenzusage
erteilt.Die Rechnung des Transportes erhalten wir dann direkt zur
Bezahlung.
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