Vorteil:
Es gibt auch eine Rückerstattung für gesundheitsbewußtes Verhalten (Bonus nach § 65a Abs.1 SGB V).

 

Tarif S
Freie Krankenhauswahl:

100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für die allgemeine Pflegekasse.
100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für den Transport, maximal bis zu 250 EUR je Krankenhausaufenthalt.
Freie Arztwahl:
100 % für gesondert berechnete ärztliche Leistungen einschließlich Naturheilverfahren.
Ein- oder Zweibettzimmer:
100 % der Kosten für die gesondert berechnete stationäre Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus:
100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen.
Ambulante Operationen im Krankenhaus:
100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen.
Naturheilverfahren:
Alle im ”Hufeland-Verzeichnis" und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren.
Gebührenordnung:
Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


Tarif SW
Mit dem Tarif SW sichern Sie sich diese Leistungen mit Beginn des Jahres, in dem Sie Ihr 51. Lebensjahr vollenden.
Ohne Antrag und Wartezeiten und vor allem ohne Mehrbeitrag.

 

Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt sind Sie dazu immer Privatpatient – egal, wie alt Sie sind. Und außerhalb von Unfällen erhalten Sie bis zum Beginn des Jahres, in dem Sie Ihr 51. Lebensjahr vollenden, ein Krankenhaustagegeld.


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