Tarif S
Freie Krankenhauswahl:
100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für die allgemeine Pflegekasse.
100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für den Transport, maximal bis zu 250 EUR je Krankenhausaufenthalt.
Freie Arztwahl:
100 % für gesondert berechnete ärztliche Leistungen einschließlich Naturheilverfahren.
Ein- oder Zweibettzimmer:
100 % der Kosten für die gesondert berechnete stationäre Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung im Krankenhaus:
100 % der Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen.
Ambulante Operationen im Krankenhaus:
100 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Aufwendungen.
Naturheilverfahren:
Alle im ”Hufeland-Verzeichnis" und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker genannten Naturheilverfahren.
Gebührenordnung:
Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt sind Sie dazu immer Privatpatient – egal, wie alt Sie sind. Und außerhalb von Unfällen erhalten Sie bis zum Beginn des Jahres, in dem Sie Ihr 51. Lebensjahr vollenden, ein Krankenhaustagegeld.