Care College gilt speziell für Studenten/Sprachschüler während ihres Auslandsstudiums bzw. der Sprachschule.

Ausländische
Sprachschüler/Studenten, Teilnehmer an Doktoranden-Seminaren, die in Projekten des jeweiligen Fachbereiches tätigen Personen von Universitäten/Fachhochschulen sowie Personen, die an Lehrgängen zum Spracherwerb bzw. geistigen oder musischen Studien/Ausbildungen an staatlichen oder privaten Einrichtungen teilnehmen bis zum Eintrittsalter von 35 Jahren in der BRD.

Deutsche Sprachschüler/Studenten, Teilnehmer an Doktoranden-Seminaren, die in Projekten des jeweiligen Fachbereiches tätigen Personen von Universitäten/Fachhochschulen sowie Personen, die an Lehrgängen zum Spracherwerb bzw. geistigen oder musischen Studien/Ausbildungen an staatlichen oder privaten Einrichtungen teilnehmen bis zum Eintrittsalter von 35 Jahren im Ausland.
Auch
Praktikanten, die zu Weiterbildungszwecken ins Ausland reisen.



Highlight
Für längere Reisen erfolgt die Prämienanpassung einheitlich erst ab dem 19. Monat (einmalig im Kreis der Mitbewerber!)



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Auslandsrechtsschutz