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Ich bin im Ausland. Kann ich mich versichern? |
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Nein. |
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Wer kann sich versichern? |
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Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder
Österreich, die sich bis zur Dauer von maximal einem Jahr im Ausland
aufhalten. Dabei sind sowohl Privatreisen als auch Geschäftsreisen
versicherbar. Ausnahmen bilden dabei Leistungssportler sowie Personen,
die dauernd pflegebedürftig sind (
siehe Onlineantrag ) |
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Wie lange im Vorhinein kann ich online den Beginn wählen? |
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Versicherungsbeginn nach Antragstellung maximal 6 Monate in der Zukunft |
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Kann ich diese Versicherung verlängern? |
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Nein |
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Geschäftsreisen USA |
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Versicherbar sind auch Geschäftsreisende in die NAFTA-Staaten |
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USA Reise |
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Wer während einer Reise einen teilweisen Aufenthalt in den NAFTA-Staaten
plant, muss für die gesamte Reisedauer die "NAFTA-Prämie" entrichten.
Eine Aufteilung der Prämie nach Aufenthaltsländern und entsprechender
Dauer während der gesamten Reise ist nicht möglich.
Reisende, die zunächst den Standardtarif (ohne NAFTA) beantragen, sich
später jedoch anders entscheiden und doch die NAFTA-Abdeckung benötigen,
müssen auch für die gesamte Reisedauer den Differenzbetrag nachzahlen |
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Kann diese Versicherung auf eine anderweitig bestehende
Jahresversicherung ( 6 Wochen ) hinzu versichert werden? |
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Nein. Hier muss immer über den gesamten Reisezeitraum der Antrag
gestellt werden. |
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Altersgrenze? |
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Es gibt für den
Abschluss
keine Altersgrenze. |
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Wie erhalte ich Unterlagen? |
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Alle Unterlagen sind online
hier verfügbar. Sie
können den Antrag online stellen.
Sofort bekommt der Kunde wenige Minuten nach Eingang des Online-Antrages
bei der Care Concept AG seinen
Versicherungsschein via E-Mail
zugesendet. |
| Heimatdeckung |
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Heimatdeckung bis max. 4 Wochen bei allen Verträgen |
| Selbstbeteiligung |
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Je nach Tarif |
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Vorerkrankungen
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..sind bedingt eingeschlossen.
Leistungen sind ausgeschlossen, wenn die Behandlung der
Vorerkrankung vor Reisebeginn vorhersehbar ist, und wenn ein
Grund der Reise die Behandlung der Vorerkrankung(en) ist. |
| Rücktransport |
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Es gibt
keine Begrenzung der
Rücktransportkosten
mehr. Über die medizinische Notwendigkeit eines
Rücktransportes entscheiden ausschließlich die Assistance
und der behandelnde Arzt vor Ort gemeinsam mit dem
Versicherer. |