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Wie lange im Vorhinein kann ich online den Beginn wählen? |
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Versicherungsbeginn
nach Antragstellung maximal 6 Monate in der Zukunft |
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Altersgrenze |
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Es gibt für den Abschluss
75 Jahre. Die Beiträge finden
Sie im Onlinerechner hinterlegt. |
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Gibt es eine Gesundheitsprüfung? |
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Nein. Es besteht aber grundsätzlich keine Leistung für Vorerkrankungen. |
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Wer kann sich versichern? |
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Versicherbar sind ausländische Staatsbürger, die sich vorübergehend in der
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der
Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten aufhalten. Versicherungsfähig
sind Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. |
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Wie erhalte ich Unterlagen? |
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Sie können den Antrag
online
hier stellen. |
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Keine Leistung für |
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Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die
bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der
Vertragsverlängerung bestehen bzw. bekannt sind sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in
den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw.
Beginn der Vertragsverlängerung behandelt worden sindnt> |
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Wann muss der Antrag gestellt werden? |
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Die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect muss vor
der Einreise beantragt werden |
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Kann ich den Reisebeginn offen lassen? |
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Nein, die Versicherung muss schon einen konkreten
Versicherungsbeginn ausweisen. Sie können aber diesen
ändern, wenn sich der Termin verschieben sollte. |
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Erhalte ich den Beitrag zurück, wenn der Besucher
nicht einreisen kann? |
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Ja |