FAQ*
Wie lange im Vorhinein kann ich online den Beginn wählen?   Versicherungsbeginn nach Antragstellung maximal 6 Monate in der Zukunft
Altersgrenze Es gibt für den Abschluss 75 Jahre. Die Beiträge finden Sie im Onlinerechner hinterlegt.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?   Nein. Es besteht aber grundsätzlich keine Leistung für Vorerkrankungen.
Wer kann sich versichern?   Versicherbar sind ausländische Staatsbürger, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten aufhalten. Versicherungsfähig sind Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr.
Wie erhalte ich Unterlagen? Sie können den Antrag online hier stellen.
Keine Leistung für Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehen bzw. bekannt sind sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung behandelt worden sindnt>
Wann muss der Antrag gestellt werden? Die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect muss vor der Einreise beantragt werden
Kann ich den Reisebeginn offen lassen? Nein, die Versicherung muss schon einen konkreten Versicherungsbeginn ausweisen. Sie können aber diesen ändern, wenn sich der Termin verschieben sollte.
Erhalte ich den Beitrag zurück, wenn der Besucher nicht einreisen kann?   Ja

*Angaben ohne Gewähr


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