Hintergrund:
Seit dem 01.01.2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse das "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Das bedeutet, daß der Arzt seine Behandlung wie bei einem Privatpatienten ohne gesetzliche Einschränkungen optimal ausgestalten kann.
Mit einer privatärztlichen Behandlung entstehen aber auch Mehrkosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Sie erstattet auch weiterhin nur soviel, wie die Behandlung als Kassenpatient gekostet hätte.
An dieser Stelle setzt diese Zusatzversicherung für privatärztliche ambulante Behandlung beim Arzt an.
Leistungen
|