Hintergrund:
Seit dem 01.01.2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse das "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Das bedeutet, daß der Arzt seine Behandlung wie bei einem Privatpatienten ohne gesetzliche Einschränkungen optimal ausgestalten kann.
Mit einer privatärztlichen Behandlung entstehen aber auch Mehrkosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Sie erstattet auch weiterhin nur soviel, wie die Behandlung als Kassenpatient gekostet hätte.
An dieser Stelle setzt diese Zusatzversicherung für privatärztliche ambulante Behandlung beim Arzt an.


Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es sich hier um eine Zusatzversicherung handelt, die nicht vergleichbar mit den "üblichen" ambulanten Zusatzversicherungen ist und deshalb auch mehr Beitrag kostet.


Erwachsene müssen mit 120 - 180 EUR pro Monat rechnen

Leistungen

Sehhilfen

100 % der Restkosten bei GKV-Vorleistung (Brillengestell max. 130 €), 50 % ohne GKV-Vorleistung

Heilpraktiker

100 % der Restkosten bei GKV-Vorleistung, 50 % ohne GKV-Vorleistung

Allgemeine Krankenhausleistungen

Keine

Wahlärztliche Leistungen

Keine

Krankenhaus, Unterbringung

Keine

Zahnbehandlung

Keine

Zahnersatz, Zahnkronen

Keine

Inlays

Keine

Ausland

Keine

GÖA

Bis zum Höchstsatz

Ambulante Heilbehandlung

100 % der Restkosten bei GKV-Vorleistung für ärztliche Leistungen, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, Hebamme, 50 % ohne GKV-Vorleistung


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