| | Wer für seine Patienten das Beste möchte, sollte sich selbst auch das Beste leisten. Eine Berufshaftpflicht ist für Fußpflege / Podologe deshalb eine unerlässliche Versicherung und grundlegender Bestandteil einer beruflichen Vorsorge. Sie befasst sich mit Ansprüchen, die gegen Sie aus der versicherten Tätigkeit geltend gemacht werden können. Und: unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. | |