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Wer für seine Patienten das Beste
möchte, sollte sich selbst auch das Beste leisten. Eine
Berufshaftpflicht ist für Sie als Psychotherapeut
deshalb eine unerlässliche Versicherung und grundlegender
Bestandteil einer beruflichen Vorsorge.
Sie befasst sich mit Ansprüchen, die gegen Sie aus der versicherten
Tätigkeit geltend gemacht werden können. Und: unberechtigte
Forderungen werden abgewehrt.
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