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Wer für seine vierbeinigen Patienten das
Beste möchte, sollte sich selbst auch das Beste leisten. Eine Berufshaftpflicht
ist für Sie als Tierheilpraktiker deshalb eine unerlässliche Versicherung
und grundlegender Bestandteil einer beruflichen Vorsorge.
Sie befasst sich mit Ansprüchen, die gegen Sie aus der versicherten
Tätigkeit geltend gemacht werden können. Und: unberechtigte Forderungen
werden abgewehrt.
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