Tarif CALA
Leistungen für ambulante und zahnärztliche Leistungen. Es werden ärztliche Leistungen übernommen, einschließlich Röntgendiagnostik und Wegegebühren zum nächst erreichbaren Arzt, in Deutschland bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Ärzte. Naturheilverfahren werden ebenfalls erstattet, aber immer auf Basis des deutschen Gebührenverzeichnisses. Weiter werden Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankentransporte erstattet. Kosten für Sehhilfen sind auf 125 Euro pro Person und Kalenderjahr begrenzt.
Zahnbehandlungen werden zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent übernommen.
Die Leistungen maximal 1.020 Euro pro Jahr.

Tarif CALS
Leistungen für stationäre Behandlung.
Der Kunde kann Heilbehandlungs- und Operationskosten beanspruchen, in Deutschland auf der Basis von Wahlleistungen sowie Zwei-Bett-Zimmer-Unterbringung.
Erstattet des medizinisch notwendigen Rücktransportes, wenn die Behandlung im Ausland nicht durchgeführt werden kann, allerdings erst nach Zustimmung des Versicherers, sonst wird die Erstattung um 20 Prozent gekürzt.
Ebenfalls Übernahme der Rückführung im Todesfall.
Bitte Ausschlussliste beachten!

Heimataufenthalt

Wird der Auslandsaufenthalt vorübergehend unterbrochen, gilt der Versicherungsschutz auch in Deutschland ( Bis zu maximal sechs Wochen pro Jahr )

Beide Tarife können sowohl als 100 Prozent- wie auch als Teilschutz abgeschlossen werden, letzteres mit Prozentsätzen zwischen 20 und 50 Prozent.

 

Versicherungsdauer
Mindestens 12 maximal 72 Monate

 

Versicherbarer Personenkreis:

Der Versicherungsschutz muss vor Abreise beantragt werden.
Die Aufnahme von Personen, die sich bereits im Ausland aufhalten, sowie die Aufnahme von Personen mit einem Eintrittsalter über 65 Jahre ist nur zu Besonderen Bedingungen möglich

 

Risikoprüfung

Antrag mit Gesundheitsfragen muss gestellt werden ( und damit ggf. auch Übernahme eventuell bestehender Vorerkrankung/en oder Ablehnung ).


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