FAQ*
Kann die Wartezeit erlassen werden?Bei Vorlage eines Attestes ist Wartezeiterlass möglich ( beträgt 3 Monate allgemein )
Gibt es Zuschläge für Brillenträger?Für Brillen/Kontaktlinsenträger ist ein fester Beitragszuschlag von mtl. 5,00 EUR oder ein Ausschluss der Leistungen für Brillen/Kontaktlinsen zu vereinbaren

*Angaben unverbindlich

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