Informationen
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Leistungen

Ambulante Heilbehandlung
Praxisgebühr
100% der gesetzlichen Zuzahlungen bis zu 100,--Euro je Kalenderjahr
Naturheilverfahren
100% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für alle Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker bis zu den Mindestsätzen, für zusätzliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
sowie für im Rahmen von Naturheilverfahren verordnete Medikamente.
Erfolgt keine Vorleistung der GKV, sind diese Kosten zu 80% erstattungsfähig Die Kosten für Medikamente werden insgesamt bis zu 150,--EUR je Kalenderjahr erstattet.
Arznei- und Verbandmittel:
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Heilmittel
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Hilfsmittel (nicht Sehhilfen)
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Brillen/Kontaktlinse
100% der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten bis zu 150,--EUR; sofern keine Vorleistung der GKV erfolgt, werden 80% der entstandenen Kosten bis zu max. 200,--EUR je Kalenderjahr erstattet. Auch Brillenreparaturen werden erstattet.
Krankentransporte:
100% der gesetzlichen Zuzahlungen Rehabilitationsmaßnahmen, 100% der gesetzlichen Zuzahlungen Mutter-/ Vater-Kind-Maßnahmen
Vorsorgeuntersuchungen:
80% der Kosten für die im Verzeichnis aufgeführten Vorsorgeuntersuchungen bis zu 150,--EUR je Kalenderjahr
Stationäre Heilbehandlung
Krankenhausaufenthalt:
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Krankenhauswahl 100% der Mehrkosten für Krankenhausleistungen, die durch die Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten, in der Bundesrepublik Deutschland liegenden, Krankenhauses entstehen
Krankentransporte
100% der gesetzlichen Zuzahlungen
Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tagen

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