FAQ*
Keine Vorleistung Gesetzliche KasseOhne Vorleistung der Gesetzlichen Kasse erfolgt deshalb keine Erstattung.
Wichtig: es folgt demnach auch keine Erstattung von Implantaten ( wenn nicht Leistungen aus Ihrer Gesetzlichen Kasse hierfür erfolgen ).
Näheres dazu hier
Wartezeiten

Acht Monate ( außer bei Unfall )
Bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses können auf Prüfung diese Wartezeiten entfallen.

Kinder

Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 20 Jahren ist der Tarif CEZ nur bei Mitversicherung einer erwachsenen Person möglich.

Welche Leistungen werden erbracht?Sie erhalten 100% für Zahnersatz, wenn Sie ausschließlich die Regelversorgung der Gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen. Wenn Sie Privatpatient sind, werden 75% erstattet.
Näheres dazu
hier
Werden Inlays erstattet?Nein.
Werden Implantate erstattet?Nein.
Ich bin gerade in zahnärztlicher Behandlung. Ist ein Antrag dann anzuraten?Nein. Beenden Sie die Behandlung. Ansonsten müssen Sie mit Rückfragen, Leistungsausschlüssen oder einer Leistungsstaffel rechnen.
Wie sollte ich vorgehen, wenn später einmal Zahnersatz angeraten ist?Wir empfehlen: reichen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes zur Prüfung ein. So gehen Sie auf Nummer sicher.
Gibt es Wartezeiten?Ja. Die Bedingungen sehen acht Monate dazu vor ( außer bei Unfall ). Sie können jedoch einen Wartezeiterlass beantragen. Das entsprechende Attest finden Sie beim Antrag.
Gibt es auch eine Zahnversicherung inklusive Implantate und Inlays?Ja. Diese finden Sie hier
Zahnärztliches ZeugnisFehlen 5 und mehr Zähne, die nicht ersetzt sind oder sind 5 und mehr Zähne mit Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist, ist ein zahnärztliches Zeugnis gemäß  erforderlich. Gleiches gilt, wenn 4 Zähne fehlen und gleichzeitig 4 Zähne mit älterem Zahnersatz versorgt sind.
Fehlende/ersetzte Zähne

Fehlen 2 und mehr Zähne, die nicht ersetzt sind oder sind 3 und mehr Zähne mit Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist, wird Ihnen ohne weitere Prüfung eine Leistungsstaffel angeboten.

Auf diese Dinge sollten Sie besonders achten:Private Absicherung bei Zahnersatz ist notwendig, aber Verbraucher müssen dabei auf manche Fallstricke achten.
Bei der Auswahl einer Zahn-Zusatzversicherung sollte man besonders auf diese drei Dinge achten: Summenbegrenzung, Zahnstaffel und natürlich die Formulierung der Gesundheitsfragen.
Summenbegrenzungen
Summenbegrenzungen gibt es in vielen Tarifen. Sie schreiben fest, dass für einen bestimmten Zeitraum nur eine begrenzte Summe erstattet wird. Besonders bei Zahnzusatzversicherungen ist dies problematisch, denn er im Endeffekt bleiben Sie in den ersten Jahren auf einem Großteil der Kosten sitzen. Empfehlenswert ist eine Versicherung, die weder durch eine dauerhafte Summenbegrenzung noch durch eine Zahnstaffel in den ersten Jahren die Leistungen im Vertrag begrenzt.
Zahnstaffel

Sehr viele angebotene Zahn-Zusatztarife enthalten eine sogenannte Zahnstaffel. Der Tarif erstattet dann nicht ab dem ersten Jahr die volle Leistung, sondern meist erst nach Jahren. Ein Beispiel: Die Versicherung zahlt im ersten Jahr nur 500, im zweiten 750, im dritten 1000 Euro usw. - egal, wie hoch die Rechnung ist. Wenn Sie in dieser Zeit Zahnersatz möchten, bekommen Sie den in der Zahnstaffel festgelegten Betrag vom Versicherer erstattet und bleiben auf den Kosten sitzen.
Gesundheitsfragen

Besondere Aufmerksamkeit sollte man auf die Gesundheitsfragen legen, die beim Abschluss zu beantworten sind. Oft soll der Verbraucher durch entsprechende Formulierungen eine Vielzahl von Fragen beantworten wie zum Beispiel:
Fehlen Zähne? Findet eine Parodontosebehandlung statt? Sind Behandlungen angeraten oder beabsichtigt?
Ein "ja" auf eine dieser Fragen kann zur Ablehnung des Antrags, zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Trotzdem müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn stellt sich später heraus, dass etwas verschwiegen wurde, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

*Angaben unverbindlich


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