FAQ*
Steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter?   Ggf. durch Beitragsanpassung
Großer Vorteil Der Tarif hat keine Summenbegrenzungen.
Ich habe fehlende/ersetzte Zähne Fehlen 2 und mehr Zähne, die nicht ersetzt sind oder sind 3 und mehr Zähne mit Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist, wird Ihnen ohne weitere Prüfung eine zeitlich begrenzte Leistungsstaffel angeboten.
Zahnärztliches Zeugnis:
Fehlen 5 und mehr Zähne, die nicht ersetzt sind oder sind 5 und mehr Zähne mit Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist, ist ein zahnärztliches Zeugnis erforderlich. Gleiches gilt, wenn 4 Zähne fehlen und gleichzeitig 4 Zähne mit älterem Zahnersatz versorgt sind.
Welche Leistungen werden erbracht? Sie erhalten 100% für Zahnersatz, wenn Sie ausschließlich die Regelversorgung der Gesetzlichen Kasse in Anspruch nehmen. Wenn Sie Privatpatient sind, werden 75% erstattet. Näheres dazu hier
Welche Kosten werden erfasst? Kosten für Zahnersatz sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Anästhesie, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen erforderliche zahnärztliche Leistungen, Brücken, Kronen, Inlays, Stiftzähne, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen) sowie Material- und Laborkosten. Kosten für orale Implantate sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Anästhesie, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten.
Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial).
Werden Inlays erstattet? Ja. Diese werden zu 75% erstattet.
Werden Implantate erstattet? Implantate werden zu 75%, für maximal 4 Implantate je Kiefer erstattet.
Wird auch Zahnreinigung erstattet? Nein. Weitere Angebote finden Sie dazu hier
Ich bin gerade in zahnärztlicher Behandlung. Ist ein Antrag dann anzuraten? Nein. Beenden Sie die Behandlung. Ansonsten müssen Sie mit Rückfragen, Leistungsausschlüssen oder einer Leistungsstaffel rechnen.
Ich stehe vor einer zahnärztlichen Behandlung. s.o.
Wie sollte ich vorgehen, wenn später einmal Zahnersatz angeraten ist? Wir empfehlen: reichen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes zur Prüfung vorab ein. So gehen Sie auf Nummer sicher.
Gibt es Wartezeiten? Ja. Die Bedingungen sehen acht Monate dazu vor ( außer bei Unfall ). Sie können jedoch einen Wartezeiterlass beantragen. Das entsprechende Attest finden Sie beim Antrag.
Gibt es auch eine ( günstigere ) Versicherung ohne Implantate und Inlays? Ja. Die Basis-Zahnversicherung finden Sie dazu hier
Auf welche Dinge sollten Sie allgemein besonders achten:   Private Absicherung bei Zahnersatz ist notwendig, aber Verbraucher müssen dabei auf manche Fallstricke achten.
Bei der Auswahl einer Zahn-Zusatzversicherung sollte man besonders auf diese drei Dinge achten: Summenbegrenzung, Zahnstaffel und natürlich die Formulierung der Gesundheitsfragen.
Summenbegrenzungen
Summenbegrenzungen gibt es in vielen Tarifen. Sie schreiben fest, dass für einen bestimmten Zeitraum nur eine begrenzte Summe erstattet wird. Besonders bei Zahnzusatzversicherungen ist dies problematisch, denn er im Endeffekt bleiben Sie in den ersten Jahren auf einem Großteil der Kosten sitzen. Empfehlenswert ist eine Versicherung, die weder durch eine dauerhafte Summenbegrenzung noch durch eine Zahnstaffel in den ersten Jahren die Leistungen im Vertrag begrenzt.

Zahnstaffel

Sehr viele angebotene Zahn-Zusatztarife enthalten eine sogenannte Zahnstaffel. Der Tarif erstattet dann nicht ab dem ersten Jahr die volle Leistung, sondern meist erst nach Jahren. Ein Beispiel: Die Versicherung zahlt im ersten Jahr nur 500, im zweiten 750, im dritten 1000 Euro usw. - egal, wie hoch die Rechnung ist. Wenn Sie in dieser Zeit Zahnersatz möchten, bekommen Sie den in der Zahnstaffel festgelegten Betrag vom Versicherer erstattet und bleiben auf den Kosten sitzen.

Gesundheitsfragen

Besondere Aufmerksamkeit sollte man auf die Gesundheitsfragen legen, die beim Abschluss zu beantworten sind. Oft soll der Verbraucher durch entsprechende Formulierungen eine Vielzahl von Fragen beantworten wie zum Beispiel:
Fehlen Zähne? Findet eine Parodontosebehandlung statt? Sind Behandlungen angeraten oder beabsichtigt?
Ein "ja" auf eine dieser Fragen kann zur Ablehnung des Antrags, zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Trotzdem müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn stellt sich später heraus, dass etwas verschwiegen wurde, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

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*Angaben ohne Gewähr

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