Die Leistungen
Zahnersatz 20 % des Rechnungsbetrages
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
Heilpraktiker
Heilmittel
Auslandsreisen und Krankenrücktransport aus dem AuslandSehhilfen
Für Brillengestelle werden pro Kalenderjahr bis zu 52 Euro erstattet
Die Aufwendungen für Brillengläser zu 50 %, höchstens jedoch 100 % des Eigenanteils
Für Kontaktlinsen werden 50 % der Aufwendungen bis maximal 52 Euro pro Kalenderjahr erstattet
Heilpraktiker
Bei Behandlungen durch Heilpraktiker 50 % der Aufwendungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich 50 % der Aufwendungen für verordnete Arzneimittel. Eine Höchstgrenze besteht nicht.
Heilmittel
Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Heilmittel werden zu 100 % erstattet. Als Heilmittel gelten Maßnahmen der physikalischen Therapie (Massagen, Packungen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Hydrotherapie einschließlich med. Bäder), Sprachtherapie (Logopädie) und Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Nicht als Heilmittel gelten Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder.
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