Informationen
Die Leistungen

Zahnersatz 20 % des Rechnungsbetrages
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
Heilpraktiker
Heilmittel
Auslandsreisen und Krankenrücktransport aus dem Ausland

Sehhilfen

Für Brillengestelle werden pro Kalenderjahr bis zu 52 Euro erstattet
Die Aufwendungen für Brillengläser zu 50 %, höchstens jedoch 100 % des Eigenanteils

Für Kontaktlinsen werden 50 % der Aufwendungen bis maximal 52 Euro pro Kalenderjahr erstattet
Heilpraktiker
Bei Behandlungen durch Heilpraktiker 50 % der Aufwendungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich 50 % der Aufwendungen für verordnete Arzneimittel. Eine Höchstgrenze besteht nicht.

Heilmittel

Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Heilmittel werden zu 100 % erstattet. Als Heilmittel gelten Maßnahmen der physikalischen Therapie (Massagen, Packungen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Hydrotherapie einschließlich med. Bäder), Sprachtherapie (Logopädie) und Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Nicht als Heilmittel gelten Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder.

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