Zuzahlungen
100 % der gesetzlichen Zuzahlungen für:
Sehhilfen
100 % bis maximal 120 Euro pro Kalenderjahr (Brillen und / oder Kontaktlinsen)
Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte
80 % bis 1.000 Euro Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr für Behandlungen durch Heilpraktiker (gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und für Naturheilverfahren durch Ärzte (gemäß Hufelandverzeichnis/GOÄ) inkl. verordnete Arzneimittel.
Beitragsrückerstattung
Bei Leistungsfreiheit garantierte Beitragsrückerstattung in Abhängigkeit der aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahre