FAQ*
Wie wird erstattet? Leistungsbeispiel*:
Fehlender Zahn

Kosten Wunschversorgung Implantat : 1.800 EUR
Kosten Regelversorgung : 546, 60
Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse : 273,30 ( 50% Festzuschuss ohne Bonusheft )
Ihr Eigenanteil ohne MediDent : 1526, 70 EUR
Erstattung MediDent : 986, 70 EUR ( in den ersten drei Versicherungsjahren gelten Höchstsätze )
Ihr Eigenanteil mit MediDent : 540,00 EUR
Höchsteintrittsalter? 54 Jahre
Kann ich einen Antrag stellen, wenn ein Zahn fehlt? Ja. Der Abschluss erfolgt ohne weitere Vereinbarungen.
Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich gerade in Behandlung bin? Wir empfehlen: stellen Sie den Antrag zurück, bis diese Behandlung beendet wurde. Der Antrag würde ohnehin bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen.
Leistet die Versicherung auch für Zahnprophylaxe? Nein. Angebote dazu finden Sie hier
Wie gehe ich im Leistungsfall vor? Wir empfehlen: reichen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor Behandlungsbeginn bei der Gothaer ein. So gehen Sie auf Nummer sicher.
Was erhalte ich für Leistungen? Sollten Sie sich für die Regelversorgung bei Ihrer Kasse entscheiden, leistet der Tarif MediDent zusammen mit der gesetzlichen Krankenkasse 100 Prozent.
Statt der Regelversorgung können Sie auch eine gleichartige (z. B. eine Verblendung einer Krone) oder andersartige Versorgung wählen (z.B. Implantat statt einer Brückenversorgung). Gothaer Tarif MediDent erstattet zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 70 bis 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten.
Besonderheiten Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Behandlungen sind nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse.
Welche Erstattungshöchstsätze gibt es? In den ersten beiden Versicherungsjahren: 750 EUR
In den ersten drei Versicherungsjahren: 1.500 EUR
Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall in den ersten drei Versicherungsjahren.
Fehlende Zähne

1 fehlender, noch nicht ersetzter Zahn: Annahme ohne Erschwerung
bis 3 fehlende, noch nicht ersetzte Zähne: Annahme, aber die erste Rechnung wird dann entsprechend gekürzt.

Ab 4 fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen:
Keine Versicherbarkeit gegeben.
Entfernte Weisheitszähne und Lückenschlüsse zählen nicht als fehlende Zähne.


*Angaben unverbindlich


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