| FAQ* |
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| Wie wird erstattet? |
Leistungsbeispiel*: Fehlender Zahn Kosten Wunschversorgung Implantat : 1.800 EUR Kosten Regelversorgung : 546, 60 Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse : 273,30 ( 50% Festzuschuss ohne Bonusheft ) Ihr Eigenanteil ohne MediDent : 1526, 70 EUR Erstattung MediDent : 986, 70 EUR ( in den ersten drei Versicherungsjahren gelten Höchstsätze ) Ihr Eigenanteil mit MediDent : 540,00 EUR |
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| Höchsteintrittsalter? | 54 Jahre | |
| Kann ich einen Antrag stellen, wenn ein Zahn fehlt? | Ja. Der Abschluss erfolgt ohne weitere Vereinbarungen. | |
| Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich gerade in Behandlung bin? | Wir empfehlen: stellen Sie den Antrag zurück, bis diese Behandlung beendet wurde. Der Antrag würde ohnehin bis zu diesem Zeitpunkt nicht angenommen. | |
| Leistet die Versicherung auch für Zahnprophylaxe? | Nein. Angebote dazu finden Sie hier | |
| Wie gehe ich im Leistungsfall vor? | Wir empfehlen: reichen Sie den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor Behandlungsbeginn bei der Gothaer ein. So gehen Sie auf Nummer sicher. | |
| Was erhalte ich für Leistungen? |
Sollten Sie sich für die Regelversorgung bei
Ihrer Kasse entscheiden, leistet der Tarif MediDent zusammen mit der gesetzlichen
Krankenkasse 100 Prozent. Statt der Regelversorgung können Sie auch eine gleichartige (z. B. eine Verblendung einer Krone) oder andersartige Versorgung wählen (z.B. Implantat statt einer Brückenversorgung). Gothaer Tarif MediDent erstattet zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 70 bis 80 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten. |
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| Besonderheiten | Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Behandlungen sind nicht erstattungsfähig. Unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse. | |
| Welche Erstattungshöchstsätze gibt es? |
In den ersten beiden Versicherungsjahren: 750
EUR In den ersten drei Versicherungsjahren: 1.500 EUR Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfall in den ersten drei Versicherungsjahren. |
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| Fehlende Zähne |
1 fehlender, noch nicht ersetzter Zahn: Annahme
ohne Erschwerung
Ab 4 fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen: |
*Angaben unverbindlich