FAQ*
Wie kann ich diese Versicherung abschließen?   Die Unterlagen und den Antrag dazu finden finden Sie online hier
Ich bleibe erst einmal für 1 Jahr im Ausland. Kann ich dann verlängern?   Der Tarif verlängert sich automatisch. Ein Wechsel ist allerdings aus dem 1 Jahrestarif in den 5 Jahrestarif nicht möglich.
Wann muss ich die Versicherung abschließen?  

Die Versicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes für den gesamten Zeitraum abgeschlossen werden und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren

Höchsteintrittsalter 75 Jahre
Gibt es auch Leistungen bei Schwangerschaft? Ja, im Tarif PROFI
Wie erhalte ich Unterlagen? Online hier.
Wann muss ich den Antrag stellen? Vor Abreise! Sollten Sie bereits im Ausland sein, finden Sie entsprechende Angebote dazu hier
Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland? Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit.
Muss ich urlaubsbedingte Aufenthalte in Deutschland melden? Nein. Automatisch sind diese im Vertrag im Rahmen der Bedingungen versichert: für bis zu 6 Wochen besteht eingeschränkter Versicherungsschutz in Deutschland, wenn der Vertrag für mindestens 1 Jahr abgeschlossen wurde
Ich bleibe länger als 5 Jahre im Ausland. Was muss ich tun? Bitte wenden Sie sich an uns.
Ich reise nicht länger als ein Jahr ins Ausland   Die Alternative: Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr  Mehr
Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto.
Muss ich einen Wohnsitz in D haben?   Ja

*Angaben unverbindlich

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