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Wie kann ich diese Versicherung abschließen? |
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Die Unterlagen und den Antrag dazu finden
finden Sie online hier |
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Ich bleibe erst einmal für 1 Jahr im Ausland. Kann ich dann
verlängern? |
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Der Tarif verlängert sich automatisch. Ein Wechsel ist allerdings aus
dem 1 Jahrestarif in den 5 Jahrestarif nicht möglich. |
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Wann muss ich die Versicherung abschließen? |
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Die Versicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes für den
gesamten Zeitraum abgeschlossen werden und endet zu dem im
Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren
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Höchsteintrittsalter |
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75 Jahre |
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Gibt es auch Leistungen bei Schwangerschaft? |
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Ja, im Tarif PROFI |
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Wie erhalte ich Unterlagen? |
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Online
hier. |
| Wann muss
ich den Antrag stellen? |
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Vor Abreise! Sollten Sie bereits im
Ausland sein, finden Sie entsprechende Angebote dazu
hier |
| Was
passiert bei Rückkehr nach Deutschland? |
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Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte
unverzüglich dies mit. |
| Muss ich
urlaubsbedingte Aufenthalte in Deutschland melden? |
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Nein. Automatisch sind diese im Vertrag
im Rahmen der Bedingungen versichert: für bis zu 6 Wochen
besteht eingeschränkter Versicherungsschutz in Deutschland, wenn der
Vertrag für mindestens 1 Jahr abgeschlossen wurde |
| Ich bleibe
länger als 5 Jahre im Ausland. Was muss ich tun? |
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Bitte wenden Sie sich an uns. |
| Ich reise
nicht länger als ein Jahr ins Ausland |
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Die Alternative:
Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr
Mehr |
| Von wo aus
erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? |
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Die Regulierung erfolgt von Deutschland
aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die
zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und
erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. |
| Muss ich
einen Wohnsitz in D haben? |
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Ja |