| Wann muss ich die Versicherung abschließen? | | Die Versicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes für den gesamten Zeitraum abgeschlossen werden und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren |
| Höchsteintrittsalter | | 75 Jahre |
| Gibt es auch Leistungen bei Schwangerschaft? | | Ja, im Tarif PROFI |
| Wie erhalte ich Unterlagen? | | Online hier. |
| Wann muss ich den Antrag stellen? | | Vor Abreise! Sollten Sie bereits im Ausland sein, finden Sie entsprechende Angebote dazu hier |
| Was passiert bei Rückkehr nach Deutschland? | | Der Vertrag entfällt. Teilen Sie bitte unverzüglich dies mit. |
| Muss ich urlaubsbedingte Aufenthalte in Deutschland melden? | | Nein. Automatisch sind diese im Vertrag im Rahmen der Bedingungen versichert: für bis zu 6 Wochen besteht eingeschränkter Versicherungsschutz in Deutschland, wenn der Vertrag für mindestens 1 Jahr abgeschlossen wurde |
| Ich bleibe länger als 5 Jahre im Ausland. Was muss ich tun? | | Bitte wenden Sie sich an uns. |
| Ich reise nicht länger als ein Jahr ins Ausland | | Die Alternative: Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr Mehr |
| Von wo aus erfolgt die Regulierung bei einem Krankheitsfall? | | Die Regulierung erfolgt von Deutschland aus, d.h. Sie reichen die Arztrechnung/en nach Deutschland in die zuständige Stelle ein ( wird Ihnen in der Police mitgeteilt ) und erhalten dann die Erstattung auf Ihr Konto. |
| Muss ich einen Wohnsitz in D haben? | | Ja |