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Fragen
Wird auch eine Zweitwohnung versichert?  
  • Für die Versicherung des Zweitwohnsitzes wird kein Mehrbeitrag erhoben.
  • Der Zweitwohnsitz wird auch auch versichert, wenn der Versicherungsvertrag für die Erstwohnung bei einer anderen Gesellschaft besteht.
  • Auch für Wertsachen, die sich am Zweitwohnsitz befinden, bleibt die Entschädigungsgrenze bei 30 % der Versicherungssumme
Sind Sengschäden versichert?   Sengschäden auch in Klassik bis zu 150 € versichert
Ist grobe Fahrlässigkeit versichert?   Grobe Fahrlässigkeit in Exklusiv  bis zur Deckungssumme versichert
Ist Missbrauch von Scheckkarten versichert?   Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub sind in Exklusiv bis 1.500 € versichert
Wird auch der Hausrat in meiner Ferienwohnung/in meinem Ferienhaus versichert?   Nein. Versicherungsschutz wird für ständig bewohnte Wohnungen angeboten.
Weiterführende Angebote dazu finden Sie hier
Wie verhält es sich mit zukünftigen Leistungsverbesserungen?   Innovationsgarantie - zukünftige Leistungsverbesserungen gelten auch für bestehende Verträge
Wo kann ich den Beitrag berechnen? Weiterführend hier

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