Die Highlights
  • Keine Begrenzungen bei Gebührenordnung und Zahntechnik
  • Höchsterstattungsbetrag pro Jahr von 3.600 EUR zusammen mit der Vorleistung der GKV. Dieser Betrag erhöht sich auf 4.800 EUR pro Jahr, wenn für die letzten drei Versicherungsjahre vor einer Zahnersatzbehandlung eine jährliche professionelle Zahnreinigung (PZR) nachgewiesen wird
    (quittierte Rechnung des Zahnarztes).
  • Ausnahme: Für die Mindestleistung gilt diese Begrenzung des Erstattungsbetrages nicht. Dadurch ergibt sich im Einzelfall eine Erstattung bis zu 100%.
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Kein Höchstaufnahmealter

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